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auto-reporter.net: Wenn eine „MPU“-Aufforderung ins Leere läuft

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</br>Nicht jeder MPU-Aufforderung ist Folge zu leisten, wie ein vor dem Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt verhandelter Fall zeigt. Ein Autofahrer, der einen Herzinfarkt erlitten hatte, sollte sich einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) bei einem „Facharzt mit verkehrsmedizinischer Qualifikation“ unterziehen. So wollte es das Verkehrsamt. Aus der Aufforderung war jedoch nicht hervorgegangen, welche konkreten Fragen „im Hinblick auf die Eignung des Betroffenen zum Führen von Kraftfahrzeugen zu klären“ waren. Ein Grund, um der Aufforderung nicht folgen zu müssen. Außerdem, so die Richter, müsse dem Autofahrer „die genaue Angabe der Fachrichtung des (Fach-)Arztes mitgeteilt werden“. Auch das war unterblieben (OVG Sachsen-Anhalt, 3 M 527/11). (Auto-Reporter.NET/W. Büser)

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Quelle: auto-reporter.net

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